Kurzpflege

1. Pflegekosten

Pflegegrad Pflegekosten je Tag Übernahme der Pflegekosten jeweils für die Kurzzeitpflege (KZP) und für die Verhinderungspflege (VP) durch die Pflegekasse bis zu je 1.612 € max. pro Jahr und max. 4 (KZP) bzw. 6 Wochen (VP)
1 63,66 € Unter Berücksichtigung der bereits im Kalenderjahr in Anspruch genommen Tage und Beträge
2 81,61 €
3 98,51 €
4 116,13 €
5 124,05 €

2. Unterkunft, verpflegung und investitionskosten je Tag*

Unterkunft Verpflegung Investitionskosten Kosten insg. pro Tag
20,46 € 6,45 € 16,50 € 43,41 €


*Diese Kosten müssen grundsätzlich durch den Kurzzeit-/Verhinderungspflegegast übernommen werden. Hier können aber auch die Leistungen nach § 45a Pflegeleistungsergänzungsgesetz durch den Versicherten nach Vorlage der Rechnung bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.


Mehr erfahren Sie unter:

http//www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungesetze/Tabellen Pflegeleistungen BRat 071114.pdf