Dauerpflege

Sind die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln (laufende Einkünfte und Vermögen) und dem Zuschuss durch die Pflegeversicherung abzudecken, besteht die Möglichkeit, öffentliche Mittel beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei gerne hilfreich zur Seite.

Zusätzlichen Informationen:
http://www.wegweiser-demenz.de/informationen/gesetzliche.leistungen.html

Kosten für Einzel- bzw. Doppelzimmer

Pflege-
grad
Pflege-kosten Unterkunft Ver-
pflegung
Investitions-kosten Tagessatz gesamt Heinkosten pro Monat Zuschuss Pflegekasse Monatlicher Eigenanteil
1 48,47 € 20,18 € 6,66 € 16,50 € 91,81 € 2.792,86 € 125,00 € 2.667,86 €
2 62,15 € 20,18 € 6,66 € 16,50 € 105,49 € 3.209,01 € 770,00 € 2.439,01 €
3 78,32 € 20,18 € 6,66 € 16,50 € 121,66 € 3.700,90 € 1.262,00 € 2.438,90 €
4 95,18 € 20,18 € 6,66 € 16,50 € 138,52 € 4.213,78 € 1.775,00 € 2.438,78 €
5 102,75 € 20,18 € 6,66 € 16,50 € 146,09 € 4.444,06 € 2.005,00 € 2.439,06 €

Die monatlichen Kosten ergeben sich aus den Tagessätzen multipliziert mit dem Faktor 30,42 (Tagen)

Tabelle der Pflegegrade entsprechend den jeweils notwendugen NBA Punkten

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)